Grundsteuer

Grundsteuer

Ein Thema das insbesondere die Bürger in den Siedlungsgebieten bewegt, ist die Grundsteuerreform.

Aufgrund dieser Reform werden zunächst alle Immobilien in Deutschland mit Feststellungsdatum 1. Januar 2022 neu bewertet. Grundstücks- und Immobilienbesitzer müssen bis zum 31. Januar 2023 ihre Grundsteuererklärung an das zuständige Finanzamt abgeben.

Dafür gibt es in Deutschland unterschiedliche Modelle. Im Kern unterscheiden sie sich darin, ob die Grundstücksgröße oder der mögliche Grundstückswert zur Berechnung herangezogen. Berlin benutzt den Grundstückswert – das sogenannte „Scholz-Modell“, was auf den früheren Finanzminister und heutigen Bundeskanzler zurückzuführen ist. Als Kiezmacher haben wir in den vergangenen Monaten an diesem in Berlin angewandten Verfahren – dem so genannten „Scholz-Modell“ – auf mehrere Aspekte kritisch hingewiesen.

Das Verfahren ist äußerst bürokratisch. Es ist für die Bürger ohne Unterstützung vom Fachmann kaum zu durchschauen. Die erforderlichen Unterlagen und Angaben (Grundbucheintrag, Bodenrichtwert, Lage und Art des Grundstücks, Wohn- und Nutzfläche) müssen einzeln zusammengetragen werden.

Der Antrag soll in der Regel online ausgefüllt werden. Gerade für ältere Eigenheimbesitzer ist das nicht sehr benutzerfreundlich und mit hohen Hürden verbunden. Daher haben wir in unseren Bürgerbüros immer auch ein Kontingent an ausgedruckten Formularen vorrätig. Kommen Sie gerne bei uns vorbei.

Es gab eine ursprünglich sehr kurze Abgabefrist. Die Erklärung sollte zuerst bis Ende Oktober 2022 abgegeben werden. Auf unseren politischen Druck hin wurde die Abgabefrist bis 31. Januar 2023 verlängert, was – so nehmen wir es in unseren Gesprächen vor Ort wahr – vielen Bürgern entgegenkommt. 

Berliner Berechnungsmethode führt zur Benachteiligung des Ostens. Besonders schwer wiegt, dass die in Berlin angewandte Berechnungsmethode dazu führen wird, dass Grundstücks- und Immobilienbesitzer insbesondere im Ostteil Berlins mit einer unglaublich hohen Steigerung ihrer Grundsteuer-Zahlungen rechnen müssen – und das in Zeiten ohnehin hoher Preise aufgrund von Inflation und Energiekrise. Diese Mehrbelastung Ostberliner Eigenheimbesitzer werden wir verhindern. Daher hat die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus einen Antrag eingebracht, der eine gerechtere Verteilung der Grundsteuerlast vorsieht.

Wir sind auch bei diesem Thema eng verbunden und im stetigen Austausch mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und unterstützen deren aktuelle Petition für eine sozial gerechte, aufkommensneutrale und transparente Grundsteuerreform. Wir freuen uns und sind dankbar, wenn Sie ebenfalls Ihre Stimme für dieses Anliegen abgeben. Um die Petition ins Parlament einreichen zu können, müssen ausreichend Stimmen zusammenkommen. In Thüringen ist das nötige Quorum bei der gleichen Petition schon nach weniger als zwei Wochen erreicht worden.

Die Wiederholungswahl am 12. Februar ist auch eine Abstimmung darüber, welches Modell in Zukunft in Berlin angewandt werden soll. Unsere Position dazu ist klar

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